Um Führhundhaltern den Zutritt zu Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben, Praxen usw. zu erleichtern, hat der DBSV einen Einleger für seinen Blindenführhundausweis verbreitet.
Robert Böhm, Bundessprecher des Arbeitskreises “Führhundhalter” im DBSV, ist jedoch bemüht, Konflikte zu vermeiden: „Wir appelieren an die Vernunft der Halter auf einen Zutritt zu verzichten, wenn gesundheitliche Risiken (durch Allergien) bestehen oder traumatisierte Menschen dadurch beeinträchtigt werden.“
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